Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

  • Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) schreibt jedem Betrieb einen Erste-Hilfe-Kurs vor, sodass eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Ersthelfern gewahrt wird. 

    Beim Deutschen Roten Kreuz bieten wir Ihnen gerne einen entsprechenden Kurs an. Sie können dabei aus zwei Varianten wählen:

    • Sie melden Ihre Mitarbeiter:innen zu einem regelmäßg stattfindenen Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfende in einem unserer Ausbildungszentren (Termine weiter unten auf dieser Seite) an,
    • oder Sie vereinbaren für alle Ihre Mitarbeiter:innen einen Firmenkurs, der exklusiv nur durch Mitarbeiter:innen Ihrer Firma belegt wird. Dieser Kurs kann wahlweise in einem Ausbildungszentrum bei uns, oder bei Ihnen vor Ort als InHouse-Kurs durchgeführt werden.
  • Wir beraten Sie gerne!

    Haben Sie Fragen zu unserem Kursangebot Erste-Hilfe für Betriebe? Haben Sie Interesse an einer InHouse-Schulung bei Ihnen vor Ort?

    0 68 24 / 204 96 - 40
    ausbildung (at) drk-kv-neunkirchen.de

    Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zum Thema Erste-Hilfe für Betriebe. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

  • Eckdaten:

    • betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV-Vorgabe
    • Kursdauer: 7,5 Stunden (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) an einem Tag
    • Es ist eine direkte Abrechnung mit der BG/ Unfallkasse möglich
  • Themen und Anwendungen:

    • Wundversorgung
    • Umgang mit Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

    "Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Kostenübernahme

  • Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

    Bitte bringen Sie zum Kurs das vom Unternehmen ausgefüllte und gestempelte Formular "Anmeldeformular - Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen" mit. Sie erhalten das Formular automatisch nach Anmeldung zu einem Kurs per E-Mail.

  • Ausnahmen:

    • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
      Sie müssen online das BGN-Abrechnungsformular anfordern. Das ist über diesen Link möglich.
    • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
      Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link


    Zur Abrechnung mit der Unfallkasse (UK) benötigen Sie zusätzlich eine Kostenübernahmebestätigung, die im Vorfeld durch Sie einzuholen ist. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Kurse & Termine

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